END-USER LICENSE AGREEMENT Allgemeine Geschaeftsbedingungen AGB AGB

Allgemeine Geschäfts - und Lizenzbedingungen.

Gegenstand dieser Bestimmungen ist die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software.
Alle Lieferungen und Leistungen von Oliver Hessing IT Service erfolgen zu den nachfolgenden Bedingungen, die vom Kunden anerkannt worden sind und die für alle künftigen Verbindungen zum Kunden im Zusammenhang mit den Nutzungsrechten an den Programmen Gültigkeit haben, soweit nicht in einer Individualvereinbarung schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

Die Bestimmungen gelten auch für Updates, Upgrades, Ergänzungen und Supportdienstleistungen.

Von diesen AGB und Software-Lizenz Bedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn Oliver Hessing IT Service ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn Oliver Hessing IT Service in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden eine Lieferung oder Leistung an diesen vorbehaltlos ausführt.

Lizenz:

Die Lizenzgebühr für die Nutzung der Software und die Laufzeit der Gültigkeit ergibt sich aus der Rechnung.
Oliver Hessing IT Service gewährt dem Kunden das zeitlich auf die Laufzeit begrenzte,nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht,
die Vertragssoftware gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts - und Lizenzbedingungen zu nutzen.

Kommt der Kunde mit der Zahlung der Lizenzgebühr in Verzug,
so ist Oliver Hessing IT Service berechtigt die Lizenzen zu stornieren um die Verwendung der Software zu beenden.

Eine Lizenz ist für einen Zugriff auf die Vertragssoftware von einem Computer Arbeitsplatz in einem Unternehmen oder einer Institution.
Diese Arbeitsplatz Client Access Lizenzen werden ausgestellt und geliefert in einer lizensierten Version für ein Unternehmen oder eine Institution und sind nicht teilbar oder übertragbar.

In der Lizenzgebühr ist keine kostenlose Unterstützung enthalten.

Dem Kunden ist es erlaubt Kopien der Programmdatei für seinen eigenen Einsatz zu erstellen.

Dem Kunden ist es nicht gestattet das Nutzen oder Überlassen der Software zur Ausführung von Leistungen für Dritte,
sowie das Anfertigen oder Nutzen von Kopien der Software für andere, auch dann nicht,
wenn die Software mit anderer Software verbunden wurde oder in anderer Software oder in Begleitmaterialien enthalten ist.

Dem Kunden ist nicht gestattet ein Rückentwickeln, Dekompilieren, Disassemblieren oder Reduzieren der Software.

Haftung:

Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, komplexe Software-Produkte in ebenso komplexen und vielfältigen Hardware-Umgebungen so zu entwickeln, dass sie vollkommen frei von technischen Fehlern sind. Vereinbarte Beschaffenheit ist nicht die völlige Fehlerfreiheit des Programms, sondern nur, dass die Software keine solchen Programmfehler aufweist, die ihre vertraglich vereinbarte Nutzbarkeit mehr als nur geringfügig beeinträchtigen.

Programme von Oliver Hessing IT-Service sind Werkzeuge für die Verwendung vieler unterschiedlicher Zwecke und werden oft in Verbindung mit Drittsoftware eingesetzt. Wegen dieser Eigenschaft und dem breiten Spektrum an Funktionsmöglichkeiten gibt es keine Sicherheitslevel oder Garantien für Datenklau und Datenverlust.
Beachten sie bitte bekannte Sicherheitsrisiken auf https://robotronic.net/secureen.html

Die Haftung von Oliver Hessing IT-Service richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Fehler der Vertragssoftware wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Haftung von Oliver Hessing IT-Service für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und etwaige Ansprüche Dritter
ist begrenzt in der Höhe der bezahlten Service - und Lizenzgebühr.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertragsverhältnisses oder der vorliegenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Erfüllungsort aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Oliver Hessing IT-Service ist der Sitz von Oliver Hessing IT-Service. Alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind im ausschließlichen Gerichtsstand des Erfüllungsortes zu entscheiden. In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen, ebenso das Aufheben der Schriftformerfordernis. Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mit der Verwendung der Software von Oliver Hessing IT-Service akzeptieren sie diese Bedingungen.

Bei weiteren Fragen kontaktieren sie bitte runas@robotronic.net


Date: 2024-02-02

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